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Ersatzversorgung

Ersatzversorgung für Landwirtschaftskunden

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden mit dem neuen EnWG Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts umgesetzt.

Darüber hinaus ist nun im EnWG die "Ersatzversorgung mit Energie" geregelt. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag.

Darüber hinaus fallen grundsätzlich Landwirtschaftskunden mit einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung, sofern Sie nicht bereits einen anderen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben.

Wärmestromkunden (Landwirtschaft) mit gemeinsamer Messung, d.h. Kundenanlagen, die über einen gemeinsamen Zähler (Zweitarifzähler) elektrische Energie für eine Speicherheizung sowie den übrigen Strombedarf beziehen, mit einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh außerhalb der Schwachlastzeit fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich der Ersatzversorgung.

Die Ersatzversorgung wird vom Grundversorger (im Netzgebiet der Netzgesellschaft Ostwürttemberg GmbH (NGO) ist dies die EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG, kurz EnBW ODR AG, ebenfalls in den Kommunen Elchingen, Herbrechtingen und Niederstotzingen der SWU Netze GmbH) durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung entsprechen denen des Tarifs ODR Komfort Strom (Grundversorgung) der EnBW ODR AG. Grundversorgung Landwirtschaft

Hierfür kommen die Bestimmungen der StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz) zur Anwendung.

Download: Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV

Solange Sie keinen neuen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen des Tarifs ODR Komfort Strom (Ersatzversorgung) beliefert.

Verbrauchen Sie jährlich weniger als 10.000 kWh, erfolgt die Weiterbelieferung nach Ablauf der drei Monate zu den Konditionen des Tarifs ODR Komfort Strom (Grundversorgung) der EnBW ODR AG, sofern Sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben.

Verbrauchen Sie jährlich mehr als 10.000 kWh, dann senden wir Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der drei Monate einen Stromlieferungsvertrag zu.

Unsere Preisblätter zum Download finden Sie hier...

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Unter Telefon 01802 637 637 1330 sind wir Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr für Sie da!

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