ODR-BIOerdgas30

und zu 70 Prozent aus herkömmlichem Erdgas. Ab 2009 sind Bauherren verpflichtet, den jährlichen Energiebedarf durch eine anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien zu decken. Dazu zählt auch Bioerdgas. Die gesetzlichen Anforderungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) werden bei Neubauten durch den Einsatz von 30 Prozent Bioerdgas erfüllt, soweit die Wärme in einer Kraftwärme-Kopplungsanlage (BHKW) erzeugt wird.
| 1. Verbrauchsstufe bis 10.000 kWh/a |
2. Verbrauchsstufe von 10.001 bis 50.000 kWh/a |
3. Verbrauchsstufe |
4. Verbrauchsstufe |
|
|---|---|---|---|---|
| Arbeitspreis Cent/kWh brutto1 (netto)2 |
8,66 (6,73) |
8,45 (6,55) |
8,31 (6,43) |
8,23 (6,37) |
| Grundpreis Euro/Monat brutto3 (netto) |
12,50 (10,50) |
14,88 (12,50) |
19,64 (16,50) |
24,40 (20,50) |
1 Die Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer derzeit 19 % und Erdgassteuer derzeit netto 0,55 Cent/kWh) sind gerundet.
2 Ohne Umsatz- und Erdgassteuer.
3 Die Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer derzeit 19 %) sind gerundet.
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Unterer Brühl 2
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