Energiewirtschaftsgesetz
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben einer sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Schaffung von wirksamem Wettbewerb. Zuständig für diese Regulierung des Netzzugangs ist die Bundesnetzagentur, die ebenfalls am 13. Juli ihre Arbeit aufgenommen hat.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
