FAQ
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- Allgemein (Energiethemen)
Tarife und Preise
Tarife
Den für Sie passenden Tarif finden Sie ganz einfach mithilfe unseres Tarifrechners. Geben Sie einfach Ihren aktuellen Verbrauch und Ihre PLZ an und schon erhalten Sie unsere Tarif-Vorschläge.
Die für Ihren Tarif zutreffenden Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auch im Kundenzentrum Online.
Der ODR OnlinePrivat kann entweder über unseren Tarifrechner oder direkt über unser Kundenzentrum Online abgeschlossen werden.
Zählerstand eingeben, Daten ändern, Rechnungen und Mitteilungen abrufen – alles rund um Ihren Vertrag erledigen Sie ganz bequem über Ihren Online-Zugang. Einfach registrieren und jederzeit mit Ihrer Kundennummer und Passwort einloggen. Durch den Self-Service profitieren Sie von einem günstigeren Preis.
Durch die schriftliche Vertragsbestätigung teilen wir Ihnen anschließend mit, dass der Tarifwechsel vorgenommen wurde. Unter Berücksichtigung der Regelungen beginnt Ihre Belieferung zum nächsten Monatsanfang.
Der ODR ERDGAS-OnlineGarant kann entweder über unseren Tarifrechner oder direkt über unser Kundenzentrum Online abgeschlossen werden.
Zählerstand eingeben, Daten ändern, Rechnungen und Mitteilungen abrufen – alles rund um Ihren Vertrag erledigen Sie ganz bequem über Ihren Online-Zugang. Einfach registrieren und jederzeit mit Ihrer Kundennummer und Passwort einloggen. Durch den Self-Service profitieren Sie von einem günstigeren Preis.
Durch die schriftliche Vertragsbestätigung teilen wir Ihnen anschließend mit, dass der Tarifwechsel vorgenommen wurde. Unter Berücksichtigung der Regelungen beginnt Ihre Belieferung zum nächsten Monatsanfang.
Unser ODR Premium Natur Privat stammt aus 100 % Wasserkraft. Die Erzeugung findet in süddeutschen Wasserkraftwerken statt und wird ohne klimaschädliche CO2-Emmisionen produziert. Über unseren Tarifrechner gelangen Sie direkt zum Vertrag.
Mit dem ODR WärmePro bieten wir unseren Kunden als einer der wenigen Lieferanten spezielle Wärmeenergie an. Über unseren Tarifrechner gelangen Sie direkt zum Vertrag.
Ja, die EnBW ODR bietet auch Nachtstrom an. Diesen gibt es sowohl für Haushaltsstrom als auch für Speicherheizungssysteme, wie beispielsweise Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen, klassisch als getrennte und gemeinsame Messung.
Preise Strom
Die Antwort auf diese Frage hängt auch immer von den energiepolitischen Rahmenbedingungen ab. Die aktuelle Energiepolitik Deutschlands ist insbesondere vom Wunsch geprägt, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu schaffen. Nicht zuletzt aufgrund breiter Unterstützung aus der Bevölkerung ist der Ausbau erneuerbarer Energien auf einem guten Weg - erfordert aber auch erhebliche Investitionen, die alle gemeinsam tragen müssen.
Die Förderung erneuerbarer Energien über den Strompreis ist ein gesetzlich festgelegtes "Muss". Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, werden letztlich über die EEG-Umlage von jedem einzelnen Stromkunden bezahlt. Angesichts der dynamisch wachsenden Strommenge aus erneuerbaren Energien steigen die Kosten.
Des Weiteren ist der Strompreis nicht einfach nur der Preis für das Produkt Strom. Im Gegenteil: Der Preis besteht aus vielen Komponenten, sodass vom Betrag auf Ihrer Stromrechnung nur gut ein Drittel in Strombeschaffung, Vertrieb und Service fließt.
Über die Hälfte des Preises sind Steuern und staatliche Abgaben. Die Netzentgelte, also die Kosten für die Instandhaltung und Erweiterung der Stromnetze, machen ebenfalls einen großen Anteil der Kosten aus und variieren regional stark.
Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist. Er enthält alle Fixkosten für die Messung, den Messstellenbetrieb sowie den Grundpreis für die Netzentgelte des Netzbetreibers. Der Grundpreis muss auch für leerstehende Wohnungen entrichtet werden.
Im Verbrauchspreis sind sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängenden Kosten beinhaltet, wie z.B. Beschaffungskosten, Netzentgelte, Konzessionsabgaben, staatliche Steuern und Abgaben usw.
Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzt die EnBW ODR bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein sogenanntes Netznutzungsentgelt. Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Verschiedene Stromanbieter bieten Ihren Kunden nur eine sogenannte Energiepreisfixierung. Diese sehr eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den reinen Energiekostenanteil sowie auf die Netznutzung. Nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen dieser Postenkönnen diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens angepasst werden. Es ist daher empfehlenswert, diese zum Teil erheblichen Kostenfaktoren in eventuelle Preisvergleiche mit einzubeziehen. Die EnBW ODR Netto-Preisgarantie* hat nicht nur für den reinen Strompreis Gültigkeit, sondern auch für alle bestehenden Umlagen, wie z. B. die EEG-Umlage.
*ausgenommen hiervon sind lediglich unsere Wärmestromprodukte sowie Änderungen der Strom- und Umsatzsteuer und eventuell vom Gesetzgeber neu erhobene Steuern und Abgaben.
Preise Gas
Der Preis bildet sich aus zwei Kostenblöcken: staatlich verursachte Kosten und unternehmensbezogene Kosten.
Unternehmensbezogene Kosten:
- Bezugskosten: Entstehen durch die Beschaffung von Erdgas.
- Netzkosten: Aufwendungen für Aufbau, Wartung und Instandhaltung des Netzes. Des Weiteren werden die Kosten für die Verteilung und den Transport vergütet.
- Vertriebskosten: Entstehen durch die prozessuale Abwicklung des Vertrages, Beratung im Kundenservice sowie weitere administrative Prozesse.
Staatlich verursachte Energiekosten:
Sind Steuern und Abgaben, in denen die Umsatzsteuer, Erdgassteuer sowie die Konzessionsabgabe enthalten sind. Die Konzessionsabgabe wird an Städte und Gemeinden in unserem Erdgasnetzgebiet bezahlt.
- Die Energiesteuer (Erdgassteuer) beträgt 0,55 Cent/Kilowattstunde (kWh).
- Die Umsatzsteuer beträgt zurzeit 19 Prozent.
- Konzessionsabgaben: Die Konzessionsabgaben für Strom und Gas werden in Cent Beträgen je gelieferte Kilowattstunde vereinbart. Die zulässigen Höchstbeträge sind in der „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" geregelt. Sie hängen im Wesentlichen von der Größe der Gemeinde (Einwohnerzahl) und von der Verbrauchsstruktur (Leistung und Jahresverbrauch) ab.
Umlagen und Abgaben
Mit der Erneuerbare Energien Gesetz-Umlage (EEG-Umlage) wird die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Solar- und Windenergie sowie Biomasse- und Geothermie staatlich gefördert. Anlagenbetreiber erhalten eine festgelegte Einspeisevergütung für ihren erzeugten Strom und Netzbetreiber werden zu dessen vorrangiger Abnahme verpflichtet. Die EEG-Umlage ist für jede von Letztverbrauchern bezogene Kilowattstunde zu entrichten.
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung werden gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Dadurch können Brennstoffe effektiver genutzt werden, denn der Anteil der Wärme, der über Turbine und Generator nicht in Strom umgewandelt wird, ist als Nutzwärme verwendbar. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten aufgrund des KWK-Gesetzes eine Förderung, die in Deutschland auf jede verbrauchte Kilowattstunde umgelegt wird.
Stromintensive Industriebetriebe zahlen nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur geringere Netzentgelte. Zur Finanzierung dieser Befreiung hat die Bundesnetzagentur eine Sonderumlage nach § 19 - Absatz 2 - StromNEV eingeführt. Diese Umlage wird analog zum KWK-Aufschlag allen Letztverbrauchern berechnet.
Sie soll eventuell anfallende Entschädigungszahlungen abdecken, die Windparkbetreiber bei verzögerten oder gestörten Anschlüssen gegen den Netzbetreiber haben. Mittels dieser Umlage möchte die Bundesregierung zum Investieren animieren.