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Unternehmensinformation

Preisanpassung ODR April 2022

Die EnBW ODR AG ändert ab dem 1. April 2022 ihre Verbrauchspreise für die ODR Komfort Strom- und Wärmestromtarife (Grund- und Ersatzversorgung). Der Hauptgrund hierfür sind die in den vergangenen Monaten außerordentlich gestiegenen Beschaffungskosten auf dem Strommarkt. Die EnBW ODR AG gibt diese Kostenänderung zum 1. April 2022 weiter.

Ebenso gestaltet die EnBW ODR AG zum 1. April 2022 die Tarifstruktur in der Grund- und Ersatzversorgung (Allgemeine Preise) für Strom um. Die Verbrauchs- und Grundpreise im Hoch- und Niedertarif (HT/NT) werden in Zukunft einheitlich abgerechnet. Diese Änderung betrifft ausschließlich Kunden mit Zweitarifzähler im ODR Komfort und in der Ersatzversorgung. Wärmestromkunden und Kunden mit 1/4 h-Lastgangmessung sind hiervon nicht betroffen. Des Weiteren wird zum 1. April 2022 ein separates Preisniveau für Nicht-Haushaltskunden in der Ersatzversorgung eingeführt. Es gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391).

Informationen zu den im Preis enthaltenen gesetzlichen Stromumlagen erhalten Sie im Internet unter www.netztransparenz.de. Gemäß § 5 Absatz 3 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preis- bzw. Tarifänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisbzw. Tarifänderung zu kündigen. Preis- und Tarifänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist. Für die Ersatzversorgung für Haushaltskunden gelten die gleichen Preise und Bedingungen wie für die Grundversorgung.