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Unternehmensinformation

Preisanpassung zum 1. Januar 2024

Die EnBW ODR AG senkt ab dem 1. Januar 2024 ihre Preise für die ODR Komfort Strom- und Wärmestromtarife (Grundversorgung) sowie für die Grundversorgung im Erdgas.

Die Turbulenzen auf dem Strombeschaffungsmarkt haben sich beruhigt, und die Umlagen sinken insgesamt leicht. Deshalb ist eine Absenkung Ihres Strompreises möglich, obwohl sich die Netzentgelte erhöhen. Im Versorgungsgebiet der Netze ODR beispielsweise um 20 Prozent. Dies wird sich nachfolgend auch erheblich auf die Preise der anderen Marktteilnehmer auswirken.

Nähere Informationen zu den Änderungen der gesetzlichen Stromumlagen erhalten Sie unter www.netztransparenz.de.

Auch die Gasbeschaffungspreise haben inzwischen ein stabiles Niveau erreicht. Zusätzlich sind die Bilanzierungsumlage von 0,570 Cent/kWh (netto) und die Konvertierungsumlage von 0,038 Cent/kWh (netto) auf 0,000 Cent/kWh gesunken. Dem stehen steigende Netzentgelte, ein höherer CO2-Preis sowie eine unterjährig gestiegene Gasspeicherumlage gegenüber.

Als fairer und zuverlässiger Energieversorger möchten wir Sie schon jetzt über die mögliche frühzeitige Rücknahme der Mehrwertsteuerabsenkung auf Gas hinweisen. Die Bundesregierung plant, diese wieder von 7 Prozent auf 19 Prozent anzuheben. Dementsprechend würde sich der Bruttopreis erhöhen.

Es gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391) bzw. Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396). Gemäß § 5 Absatz 3 StromGVV/GasGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

In dem untenstehenden PDF finden Sie die Preisübersicht für die ODR Komfort Strom- und Wärmestromtarife (Grundversorgung) sowie für die Grundversorgung im Erdgas, gültig ab 01. Januar 2023, sowie weiter Informationen.