Preisanpassungen ODR 2021
Die EnBW ODR AG ändert ab dem 1. Januar 2021 ihre Verbrauchs- und Grundpreise für die ODR Komfort Strom- und Wärmestromtarife (Grundversorgung sowie für die Ersatzversorgung).
Zum Jahreswechsel werden mehrere gesetzliche Umlagen,
 die sich auf Ihren Strompreis auswirken, angepasst. Die EnBW ODR AG gibt diese
 Kostenänderungen sowie die Anpassungen der Netzentgelte unter Berücksichtigung
 von gestiegenen Beschaffungskosten weiter. Nähere Informationen zu den Änderungen der gesetzlichen Umlagen erhalten Sie in rechts dargestellter Tabelle oder
 im Internet unter www.netztransparenz.de. Es gilt die „Verordnung über Allgemeine
 Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV)“ vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel
 4 der Verordnung vom 14. März 2019 (BGBl. I S. 333) geändert worden ist. Gemäß
 § 5 Absatz 3 StromGVV steht Ihnen im Falle einer Preisänderung das Recht zu, den
 Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
 der Preisänderung zu kündigen. Preisänderungen werden gegenüber demjenigen
 Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines
 Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
  

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