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Umzug frühzeitig melden

Ab Juni 2025 muss ein Umzug bereits im Voraus dem Stromlieferanten gemeldet werden.

Einen bevorstehenden Umzug müssen Mieter bzw. Hausverwaltungen ab Juni 2025 bereits im Voraus ihrem Stromlieferanten melden. So will es der Gesetzgeber.

Waren Ummeldungen bislang auch noch rückwirkend möglich, ist dies nun nur noch im Voraus machbar. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt die EnBW ODR, den Energielieferanten mindestens 14 Tage vor dem Mieterwechsel zu informieren. Der Endzählerstand kann dann nach der Schlüsselübergabe übermittelt werden.

Wird der Mieterwechsel nicht rechtzeitig gemeldet, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin über den bereits bestehenden Vertrag des Vormieters seinen Strom bezieht. Der Vormieter müsste die Kosten tragen, da der Stromanschluss weiterhin auf den vorherigen Mieter laufe.

Warum diese Änderung? Nachdem die Energiewirtschaft-Novelle 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde, beschloss die Bundesnetzagentur die Umsetzung des 24h-Lieferantenwechsels. Dieser sieht vor, dass der Stromlieferant ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden kann. Durch diese neue Regelung sind rückwirkende Ein- und Auszüge nicht mehr zulässig.

Vertragliche Kündigungsfristen bleiben übrigens weiterhin bestehen. Ein täglicher Wechsel ist also nur möglich, wenn keine vertraglichen Bindungen mehr bestehen.

Da hierfür eine wichtige Systemumstellung ansteht, ist der Kundenservice (kundenservice@odr.de oder 07961 82-1320) am Freitag, 6. Juni 2025, nicht erreichbar.