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Direktver­marktung

Steigern Sie Ihre Erlöse.

Direktvermarktung – Energiewende konkret gemacht.

Unter Direktvermarktung verstehen wir den direkten Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen – Photovoltaik, Wind, Biogas und Wasser – an der Strombörse über einen Direktvermarkter. Ziel ist eine bedarfsgerechte Erzeugung des Stroms, sodass Produktion und Verbrauch optimal in Einklang gebracht werden.

Direktvermarktung kurz erklärt

Direktvermarktung - Marktprämienmodell

Profitabel in jeder Situation.

Die gängigste Form der Direktvermarktung ist das sogenannte Marktprämienmodell. Hier entspricht die Vergütung für den Anlagenbetreiber, der sogenannte anzulegende Wert, mindestens der Höhe der fixen Einspeisevergütung.

Der Direktvermarkter vergütet dem Anlagenbetreiber hierbei den Marktwert (Börsenerlöse) des EEG-Stroms und berechnet ein Dienstleistungsentgelt für die Vermarktung. Die Differenz zum anzulegenden Wert wird Marktprämie genannt. Diese wird dem Anlagenbetreiber, also Ihnen, inklusive der eingepreisten Managementprämie vom zuständigen Netzbetreiber ausgezahlt.

Auch bestehende Anlagen können jederzeit aus der fixen Einspeisevergütung in die Direktvermarktung wechseln.

Gesetzlich geregelt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert regenerative Energiequellen mit der sogenannten Einspeisevergütung. Seit dem EEG 2014 ist die Direktvermarktung für PV-Anlagen ab 100 kWp Nennleistung verpflichtend, um die Marktintegration der erneuerbaren Energien zu fördern. Voraussetzung für den Start in die Direktvermarktung ist eine gewährleistete Fernsteuerbarkeit Ihrer PV-Anlage.

In 6 einfachen Schritten zur Strom-Direktvermarktung

01

Angebot anfordern
Teilen Sie uns Ihre Daten unverbindlich mit – wir erstellen ein passendes Angebot!

Angebot anfordern

02

Vertragsangebot erhalten
Wir senden Ihnen ein individuelles Vertragsangebot per Mail zu.

03

Vertragsabschluss
Durch das Unterzeichnen des Vertragsangebots wird der Vertrag rechtsgültig. Wir leiten die nächsten Schritte für Sie ein.

04

Fernsteuerbarkeit der Anlage herstellen
Die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage ist gesetzliche Bedingung für die Direktvermarktung. Hierzu benötigen Sie eine Fernsteuereinheit, die sicher und zuverlässig die Leistung der Anlage reguliert und die Ist-Einspeiseleistung (Anlagenleistung abzgl. Eigenverbrauch) Ihrer Anlage abruft. Diese muss unabhängig vom Einspeisemanagement des Netzbetreibers (z. B. Rundsteuerempfänger) funktionieren.

05

Fernsteuerbarkeit nachweisen
Sobald die Fernsteuereinrichtung installiert ist, muss eine Bestätigung der Funktionstüchtigkeit dem Netzbetreiber vorgelegt werden. Hierfür muss die Erklärung zur Fernsteuerbarkeit ausgefüllt und an uns versendet werden. Wir leiten diese anschließend weiter.

Erklärung zur Fernsteuerbarkeit

06

Erlöse erhalten
Ihre Erlöse aus der Direktvermarktung erhalten Sie monatlich.
In unserem Kundenzentrum Online haben Sie alles auf einen Blick.

Log-in Kundenzentrum Online

    Unsere Leistungen

    01

    Zuverlässigkeit
    Wir helfen Ihnen bei der optimalen Vermarktung Ihrer Energie – auch mit Eigenverbrauch.

    02

    Regionalität
    Als regionaler Energieversorger unterstützen wir Sie und stärken damit unsere Region.

    03

    Individuelle Beratung
    Wir bieten Ihnen eine persönliche Betreuung von der Planung über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg.

    04

    Planungssicherheit
    Lange Vertragslaufzeiten mit automatischen Verlängerungen sorgen für langfristige Planungssicherheit.

    05

    Komplettangebot
    Sie erhalten mit uns einen Partner mit vielen individuellen Dienstleistungen.

    06

    Kommunikation
    Indem Sie uns Ihre Vollmacht übergeben, können wir in Ihrem Sinne mit den Netzbetreibern kommunizieren und absprechen.

    07

    Kontinuität
    Wir rechnen monatlich die eingespeiste Strommenge ab und vergüten diese unter Berücksichtigung von Kundenwünsche.

    08

    Konditionen
    Durch günstige Konditionen und umfangreiche Beratung erhalten Sie den bestmöglichen Ertrag.

    09

    Kompetente Partner
    Wir sichern ein wachsendes Know-how bei den Elektroinstallateuren.

      Das sagen unsere Direktvermarktungs-Kunden über uns:

      • 3,4
        Preis-Leistungs-Verhältnis
      • 3,9
        Umfang des Angebots
      • 3,6
        Zuverlässigkeit
      • 3,8
        Individuelles Eingehen auf Kundenwünsche
      • 3,9
        Beratung

      Die Vergütungsabrechnung bei der Direktvermarktung

      Erfahren Sie, wie die Vergütungsabrechnung erfolgt. 

      Erlösrechner

      Berechnen Sie jetzt Ihren Mehrerlös.

      Weitere Informationen
      01

      Reststrom

      Zuverlässiger und starker Strom für Ihr Unternehmen

      Moderne Energie- und Stromversorgung orientiert sich heute am individuellen Bedarf. Mit individuellen Lösungen bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Angebote und Energiekonzepte für Ihre Anforderungen an.

       

      02

      Die Zeit nach der EEG

      Wenn Ihre Einspeisevergütung ausläuft

      Wir unterstützen Sie gerne hierbei und bieten Ihnen flexible Lösungen für einen erfolgreichen Weiterbetrieb der Anlage! Somit können Sie auf eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit bauen und die Zukunft der Energiewende zusammen mit uns aktiv gestalten.

      Mehr zu Erneuerbare Energien
      Fotovoltaik Anlagen
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      Sonstige Direktvermarktung

      Einfache Vermarktung der Energie

      2021 werden die ersten Anlagen keine EEG-Förderung mehr vom Staat erhalten, was auch mit dem mittlerweile populären Begriff „Post-EEG-Welle“ verbildlicht wird. Die sonstige Direktvermarktung bildet das Gegenstück zur klassischen Direktvermarktung nach Marktprämienmodell. Der Unterschied liegt in der Vergütung. Anlagenbetreiber erhalten nach wie vor den Marktwert von ihrem Direktvermarkter. Die staatlich geförderte Marktprämie entfällt.

      Weitere Informationen
      4 Windräder auf einer grünen Wiese
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      Power Purchase Agreement

      Langfristige Stromlieferverträge

      Hinter einem Power Purchase Agreement (PPA) steckt eine Methode, den Bau und den Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen zu finanzieren. Dieser recht flexible „Stromliefervertrag“ regelt den Verkauf von Strom zwischen zwei Parteien über einen vertraglich festgelegten Zeitraum hinweg. Sowohl für Neuanlagen als auch für Post- EEG-Anlagen bieten PPAs eine attraktive Alternative zu den staatlichen Förderungen.

      Glühbirne, die leuchtet, Hintergrund schwarz

      Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten.

      Weitere FAQs finden Sie auf unserer allgemeinen FAQ-Seite.

      Mehr FAQs

      Welche Vorrausetzungen gilt es zu erfüllen?

      Eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Direktvermarktung ist die Fernsteuerbarkeit der EE-Anlage. So kann der Direktvermarkter die Leistung der Anlage regulieren. Fehlt der Fernsteuerbarkeitsnachweis, bekommen Anlagenbetreiber die Marktprämie nicht vom Netzbetreiber ausbezahlt. Es kommt zu einem Vergütungsverlust.

      Wodurch kann ich als Anlagentreiber profitieren?

      Seit 2012 haben Sie als Anlagenbetreiber die Möglichkeit, Ihren erzeugten Strom über das Marktprämienmodell zu vermarkten. Hierbei entsteht für Sie als Betreiber kein finanzieller Nachteil, da die Preisunterschiede zwischen Marktpreis und bisheriger EEG-Vergütung durch die Marktprämie ausgeglichen werden. Durch die Direktvermarktung ist oftmals sogar ein Mehrerlös im Vergleich zu Ihrer bisherigen EEG-Vergütung möglich.

      Welche gesetzlichen Regularien gibt es?

      Für Neuanlagen ab 100 kW, welche seit 1.1.2016 in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung verpflichtend vorgegeben. Bei Nichteinhaltung geht die Einspeisevergütung deutlich zurück, sodass die Direktvermarktung zum wirtschaftlichen Betrieb zwingend notwendig ist. Aber auch bei älteren Anlagen lohnt sich die Direktvermarktung, denn sie bietet attraktive wirtschaftliche Vorteile.

      Für Bestandsanlagen besteht die Möglichkeit zwischen der geförderten Direktvermarktung und der fixen Einspeise-Vergütung zu wählen.

      Wie erfolgt die Vergütung?

      Die gängigste Form der Direktvermarktung ist das sogenannte Marktprämienmodell. Im Marktprämienmodell entspricht die Vergütung für den Anlagenbetreiber, der so genannte anzulegende Wert, mindestens der Höhe der fixen Einspeisevergütung.
      Der Direktvermarkter vergütet dem Anlagenbetreiber hierbei den Marktwert (Börsenerlöse) des EEG-Stroms und berechnet ein Dienstleistungsentgelt für die Vermarktung. Die Differenz zum Anzulegenden Wert wird Marktprämie genannt. Diese wird dem Anlagenbetreiber inklusive der eingepreisten Managementprämie vom zuständigen Netzbetreiber ausgezahlt.

      Für welchen Zeitraum wird jeweils abgerechnet?

      Wir rechnen immer für den vorangegangenen Monat ab. Beispiel: Für Ihren eingespeisten Strom im August erhalten Sie im September Ihre Abrechnung.

      Ihre Ansprechpartner bei der ODR

      Ihre Fachpartner der Direktvermarktung – Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.