Was bedeutet das konkret für Sie?
Seither konnten Umzüge bis zu sechs Wochen rückwirkend bearbeitet werden. Der ausziehende Mieter teilte nach der Schlüsselübergabe seinen Auszug sowie seinen Zählerstand mit. Ab dem 06.06.2025 ist dies nicht mehr möglich.
Laut Gesetzgeber müssen Mieterwechsel im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Ummeldung ist somit nicht mehr möglich.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns mindestens 14 Tage vor dem Mieterwechsel zu informieren. Der Endzählerstand kann uns nach Schlüsselübergabe übermittelt werden.