24 - Stunden - Lieferantenwechsel

Was ist das und welche Auswirkungen hat das für An- und Abmeldungen?

Eine Person unterschreibt einen Mietvertrag auf einem Holztisch neben einem Hausschlüssel.

Bitte beachten Sie:

Unser Kundenservice steht Ihnen aufgrund der Einführung des 24 - Stunden - Lieferantenwechsels am 06.06.2025 nicht zur Verfügung.

Was ist der 24 - Stunden - Lieferantenwechsel?

Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag 2021 die Energiewirtschafts-Novelle verabschiedet. Im Rahmen dessen hat die Bundesnetzagentur die Umsetzung des 24 - Stunden - Lieferantenwechsel [Beschluss BK6-22-024] beschlossen. Dieser Beschluss sieht vor, dass der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 06. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. Diese Änderungen betreffen auch die Fristen für die An- und Abmeldung von Stromverträgen.

Eine Kundin lehnt zu Hause an der Wand ihrer neuen Wohnung umgeben von Umzugskartons und informiert sich über ihr Smartphone.
Ein telefonierender Kunde sitzt in seiner Wohnung am Tisch mit einem Laptop und Papierunterlagen.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Seither konnten Umzüge bis zu sechs Wochen rückwirkend bearbeitet werden. Der ausziehende Mieter teilte nach der Schlüsselübergabe seinen Auszug sowie seinen Zählerstand mit. Ab dem 06.06.2025 ist dies nicht mehr möglich.  

Laut Gesetzgeber müssen Mieterwechsel im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Ummeldung ist somit nicht mehr möglich. 

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns mindestens 14 Tage vor dem Mieterwechsel zu informieren. Der Endzählerstand kann uns nach Schlüsselübergabe übermittelt werden.

Was passiert, wenn der Mieterwechsel nicht rechtzeitig mitgeteilt wird?

Es besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über den bislang bestehenden Vertrag des Vormieters bezieht, wofür dieser die Kosten tragen müsste. Denn ohne rechtzeitige Mitteilung bleibt der Stromanschluss auf den vorherigen Mieter bestehen.   

Eine junge Familie sitzt in ihrer neuen Wohnung umgeben von Umzugskartons

Fragen und Antworten

Ich bin umgezogen oder werde demnächst umziehen. Was ist zu beachten?

Wichtig ist, dass Sie uns rechtzeitig - am besten 14 Tage im Voraus - das Datum der Schlüsselübergabe mitteilen. Eine rückwirkende Ummeldung ist nicht möglich. Die restlichen Daten teilen Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe oder später mit. Über das Kundenzentrum Online können Sie Ihren Ein- und Auszug melden – und alles zu Ihrer Energieversorgung in den neuen vier Wänden regeln. Mit nur wenigen Schritten sind alle Formalitäten für Sie erledigt. In unserem Kundenzentrum-Online erhalten Sie auch alle wichtigen Services rund um Ihre Energieversorgung.

Welche Daten benötige ich, um meinen Umzug bei der EnBW ODR zu melden?

  • 14 Tage vor der Schlüsselübergabe:
    • Bitte teilen Sie uns das Datum der Schlüsselübergabe und die Zählernummer mit, damit wir Ihren Umzug vormerken können. Eine rückwirkenden An- oder Abmeldung ist nicht möglich.
  • Nach der Schlüsselübergabe Ihrer bisherigen Wohnung:
    • Zählerstand, Name des Nachmieters sowie Ihre neue Anschrift für die Zustellung der Schlussrechnung
  • Nach der Schlüsselübergabe Ihrer neuen Wohnung:
    • Zählerstand

Was ist, wenn ich nicht alle Informationen für die Umzugsmeldung habe?

Wichtig ist, dass Sie uns rechtzeitig - am besten 14 Tage im Voraus - das Datum der Schlüsselübergabe mitteilen. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich. Die restlichen Daten teilen Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe mit.

Weshalb ist eine rückwirkende An- und Abmeldung nicht möglich?

Laut Gesetzgeber müssen Mieterwechsel ab dem 06. Juni 2025 im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Ummeldung ist nicht mehr möglich. Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag 2021 die Energiewirtschafts-Novelle verabschiedet. Im Rahmen dessen hat die Bundesnetzagentur die Umsetzung des 24h-Lieferantenwechsel [Beschluss BK6-22-024] beschlossen. Dieser Beschluss sieht vor, dass der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 06. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. Durch die neuen Regelungen sind rückwirkende Ein- und Auszüge nicht mehr zulässig.  Dadurch sollen die Fristen für den Lieferantenwechsel eingehalten werden. Allerdings bleiben vertragliche Kündigungsfristen weiterhin bestehen – ein täglicher Wechsel ist also nur möglich, wenn keine vertraglichen Bindungen mehr bestehen. 

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abgemeldet habe?

Ohne rechtzeitige Mitteilung bleiben Sie zahlungspflichtig, da rückwirkende Abmeldungen nicht mehr zulässig sind. Die Abmeldung kann nur noch zum aktuellen Datum bearbeitet werden. Die dann angefallenen Stromkosten müssen Sie privatrechtlich mit Ihrem Nachmieter klären.