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Aktuelle Informationen zum Energiemarkt

Aktuelles auf dem Strom- und Gasmarkt

Nach Rekordpreisen auf den Beschaffungsmärkten hat sich die Lage an der Strom- und Gasbörse wieder stabilisiert. Dies führte dazu, dass viele Anbieter zeitnah Ihre Preise anheben oder sogar Insolvenz anmelden mussten. Unsere Kunden konnten bis Ende 2022 von den niedrigen Preisen der ODR profitieren. Mit Jahresbeginn 2023 war es auch für die ODR unumgänglich, die höheren Beschaffungspreise weiterzugeben.

Steuern und Umlagen, die ein großer Bestandteil des Strompreises sind, sinken leicht ab. Gleichzeitig steigen allerdings die Netzentgelte aufgrund des notwendigen Ausbaus der Übertragungs- und Verteilnetze stark an. Dennoch schafft es die ODR die Strompreise zu reduzieren.

Auch die Gaspreise an der Börse sind gesunken und haben inzwischen ein stabiles Niveau erreicht. Zwei Umlagen sinken auf 0,00 Cent/kWh ab. Allerdings haben sich die Netzentgelte erhöht. Dennoch schafft es die ODR Ihren Gaspreis zu reduzieren.

Energiepreisbremsen

Zum 1. August 2023 sind Gesetzesänderungen zur Energiepreisbremse in Kraft getreten. Dadurch wurden die neuen Gesetze für die Strom-, Gas- und Wärmepreis­bremse auf den Weg gebracht, um Letztverbraucher*innen von den hohen Energiepreisen zu entlasten. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Sowohl Bundesfinanz- und wirtschaftsministerium haben sich für eine Verlängerung der Energiepreisbremsen ausgesprochen. Ob und wie lange die Preisbremsen verlängert werden ist noch unklar. Wir werden Sie informieren, sobald es Entscheidungen dazu gibt.

→ Informationen zu den Preisbremsen

Rücknahme Mehrwertsteuerabsenkung

Die Bundesregierung plant aktuell eine Rücknahme der Mehrwertsteuerabsenkung auf Gas zum 1. Januar 2024. Das bedeutet eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf Gas von 7 % zurück auf 19 % und würde in der Folge zu einem Anstieg Ihres Gaspreises führen.

Wir halten Sie hierüber auf dem Laufenden und informieren Sie rechtzeitig, sobald der Gesetzesentwurf verabschiedet wurde.

Fragen und Antworten zu unseren Preisanpassungen

Was passiert mit meinem Abschlag?

Sollten Sie Ihren Abschlag bereits angepasst haben und nun eine weitere automatische Anpassung erfolgt sein, hat dies keine negativen Auswirkungen für Sie.

Ihre Abschläge können Sie in einem definierten Umfang in unserem Kundenzentrum Online ändern oder Sie lassen die Abschläge bestehen. In der nächsten Jahresrechnung wird Ihr Abschlag vollumfänglich berücksichtigt. Je nach Verbrauch erfolgt eine Gutschrift oder Nachzahlung.

Wichtig:
Ihr Abschlag ist ohne Berücksichtigung der Energiepreisbremse. Haben Sie ein Lastschriftmandat erteilt, wird die ODR den Abschlag abzüglich der Strompreisbremse einziehen. Sollten Sie kein Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen Sie wie bisher den monatlichen Entlastungsbetrag von Ihrem Abschlag ab. 

Soll ich der ODR einen Zählerstand mitteilen?

Sie brauchen aufgrund der Preisanpassung keinen Zählerstand mitteilen. Der Netzbetreiber ermittelt zum Stichtag über eine Hochrechnung Ihren Zählerstand.

Wenn Sie Ihren Zählerstand mitteilen möchten, ist dies nur online über unser Kundenzentrum Online möglich.  Jetzt Zählerstand melden →

Welche Vertragsmöglichkeiten habe ich?

Alle unsere Tarife können Sie sich gerne online anschauen. 

→ Hier geht's zum Tarifcheck für Bestandskunden. Halten Sie dafür einfach Ihre Kunden- und Zählernummer bereit.

→ Hier geht's zum Tarifcheck für Neukunden.

Haben die Verträge eine Preisgarantie?

Alle neu geschlossenen Strom- und Gasverträge haben ein Preisgarantie bis 31.12.2024.

Welche Umlagen ändern sich bei der Preisanpassung im Gas?

Die Bilanzierungs- und Konvertierungsumlagen werden auf 0,000 Cent/kWh gesenkt. Die Bilanzierungsumlage ist notwendig, um eine gleichmäßige Auslastung des Gasnetzes zu garantieren. Wird mehr Gas verbraucht als geplant, muss der zusätzliche Bedarf kurzfristig am Markt beschafft werden. Die SLPBilanzierungsumlage betrug bisher 0,570 Cent/kWh (netto) und wird auf 0,000 Cent/kWh (netto) abgesenkt. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 kWh im Jahr wären dies 122€ im Jahr.

Mit der Konvertierungsumlage wird die Umwandlung von Gas finanziert. Deutschland bekommt aus dem In- und Ausland zwei verschiedene Arten von Gas. Diese unterscheiden sich physikalisch voneinander. Das Gasnetz kann jedoch in Teilen nur eine Sorte gleichzeitig transportieren. Kommt die andere Sorte zum Einsatz, muss diese erst chemisch umgewandelt werden. Die Konvertierungsumlage liegt bei 0,038 Cent pro kWh (netto) und wird ebenfalls auf 0,000 Cent/ kWh (netto) gesetzt.

Beide Umlagen sind bereits in den Energiebezugskosten (Beschaffungspreis) einkalkuliert und werden deshalb auch nicht separat ausgewiesen. Entsprechend werden Veränderungen bei der nächsten Preisanpassung berücksichtigt. Dies wird nicht nur bei einer Absenkung so gehandhabt, sondern auch bei einer Erhöhung dieser Umlagen.

Hilfreiche externe Informationsquellen rund um die Situation am Energiemarkt

Informationen wichtiger öffentlicher und externer Stellen zur Gesamtsituation auf den Gasmärkten finden Sie aktuell unter anderem hier:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesnetzagentur
terranets bw (Fernleitungsnetzbetreiber)

Weitere Hinweise zum Energiesparen bietet auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter: BMWK - 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel und unter www.ganz-einfach-energiesparen.de

Tipps zum Energiesparen

Reduzieren Sie ganz einfach Ihren Energieverbrauch. Unsere Energiespartipps helfen Ihnen dabei.

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