Selbst erzeugten Strom mit anderen teilen oder Solarstrom aus der Nachbarschaft nutzen – das ist die grundsätzliche Idee des Energy Sharing nach § 42c EnWG.
Das Prinzip dahinter klingt recht simpel: Strom aus erneuerbaren Energien wird lokal erzeugt und kann von Mehreren gemeinsam genutzt werden.
In der Praxis ist Energy Sharing in Deutschland aktuell jedoch noch mit vielen technischen, vertraglichen und regulatorischen Voraussetzungen verbunden. Denn der Strom wird nicht direkt von einer Anlage zu einem Haushalt geleitet, sondern über das öffentliche Stromnetz eingespeist und bilanziell zugeordnet.
Um eine gemeinsame Nutzung von Strom nach § 42c EnWG zu ermöglichen, müssen unter anderem passende Messsysteme, vertragliche Vereinbarungen, technische Marktprozesse und eine bilanzielle Abwicklung vorhanden sein.