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Zahlhilfe

Wenn es finanziell bei Ihnen einmal eng aussieht,
unterstützen wir Sie dabei, Lösungen zu finden,
um eine eventuell drohende Versorgungs­unterbrechung zu vermeiden und Zahlungen zu ermöglichen.

Sie haben Schwierigkeiten Ihre Rechnungen oder ihren monatlichen Abschlag fristgerecht zu zahlen?

Für Zahlungsprobleme kann es viele Gründe geben. Deshalb haben wir Lösungen entwickelt, um Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen. Denn das Ignorieren von Rechnungen kann dazu führen, dass Ihre Wohnung nicht mehr mit Strom bzw. Gas versorgt wird. Kontaktieren Sie uns daher so schnell wie möglich, wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlen können, eine Mahnung erhalten haben oder bereits die Versorgungsunterbrechung angekündigt wurde.

Was Sie tun können

01

Bitte senden Sie ein Foto Ihres Zählerstandes sowie Ihre Kontaktdaten (Mobilfunknummer, E-Mail, Festnetz) mit dem Stichwort "Abwendungsvereinbarung" per Mail an 
rm-abwendungsvereinbarung@odr.de.

Falls Sie eine Ratenzahlung wünschen, teilen Sie uns dies bitte gleich mit.

02

Wir überprüfen Ihren aktuellen Verbrauch und gleichen diesen mit unserer Forderung ab.

03

Sie werden von der EnBW ODR AG kontaktiert.

Wo gibt es kostenlose Hilfe?

In Deutschland gibt es mehr als 1.400 anerkannte Schuldnerberatungsstellen, bei denen sich jeder betroffene Verbraucher kostenlos beraten lassen kann. Träger der Einrichtungen sind oft gemeinnützige Organisationen wie Caritas oder Diakonie. Auch die Verbraucherzentralen und kommunale Stellen bieten Schuldnerberatungen an. Wir haben einige davon aufgelistet.

Jobcenter
Sind Sie Kunde eines Jobcenters? Dann sprechen Sie Ihren zuständigen Berater an, er kann Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen. Hier finden Sie ein Jobcenter in Ihrer Nähe.

Schuldenberatung
Die Experten der Caritas, Diakonie oder Schuldenhelpline beraten Sie kostenlos zu Ihrer finanziellen Situation und erarbeiten mit Ihnen einen Plan, um Ihre Schulden zu begleichen.

Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale bietet Ihnen neben zahlreichen Energiespartipps auch eine kostenlose erste Einschätzung zu Ihren Energiesparfragen. Hier geht es direkt zur Verbraucherzentrale.

Service Zahlhilfe

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Rechnung oder Abschläge in Raten begleichen?

Können Sie den Betrag Ihrer Jahresabrechnung nicht auf einmal bezahlen, bieten wir Ihnen als Option die Bezahlung in Raten an. Rufen Sie uns einfach an unter Tel. 07961 82-1360 oder schicken Sie uns eine E-Mail an Mahnwesen@odr.de. Die monatlichen Abschlagsbeträge sind von einer Ratenzahlung ausgenommen.

Kann ich meine Rechnung auch in bar begleichen?

Sie können Ihre Rechnung auch ganz einfach bar bezahlen. Dafür stehen Ihnen zahlreiche Filialen unserer Einzelhandelspartner in der Nähe zur Verfügung.

Und so funktioniert’s:

Was passiert, wenn ich eine vereinbarte Ratenzahlung nicht einhalten kann?

Zunächst erhalten Sie von uns eine Erinnerung, dass eine Rate offen steht. Können wir auch dann keinen Zahlungseingang verbuchen, legen wir die Vereinbarung zur Ratenzahlung still und Sie müssen den gesamten noch offenen Rechnungsbetrag sofort bezahlen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Mahnung und einer Zahlungserinnerung?

Konnten wir nach der Fälligkeit einer Rechnung keinen Zahlungseingang verbuchen, versenden wir zunächst eine gebührenfreie Zahlungserinnerung. Erst nach dem weiteren Ausbleiben eines Zahlungseinganges sprechen wir eine Mahnung aus, die wiederum mit Mahngebühren verbunden ist.

Was ist eine Abwendungs­vereinbarung?

Um eine drohende Versorgungsunterbrechung abzuwenden, können Sie als Kunde von der EnBW ODR das Angebot einer sogenannten Abwendungsvereinbarung erhalten. Auf das Muster der Abwendungsvereinbarung können Sie hier vorab zugreifen.

Ein konkretes Angebot erhalten Sie mit der Sperrerinnerung. Sie können natürlich auch ein konkretes Angebot per Mail an rm-abwendungsvereinbarung@odr.de anfordern. Dieses Angebot enthält eine Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis, sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf die bestehenden Zahlungsrückstände.

Bitte schicken Sie uns dann das unterschriebene bzw. in Textform angenommene Angebot unverzüglich per E-Mail an rm-abwendungsvereinbarung@odr.de, um eine evtl. anstehende Versorgungsunterbrechung zu verhindern.

Was passiert, wenn ich die Abwendungs­vereinbarung nicht erfüllen kann?

Für den Fall, dass Sie die Abwendungsver­einbarung nicht erfüllen – also einzelne Ratenzahlungen oder Voraus- oder Abschlagszahlungen nicht fristgerecht leisten – ist die EnBW ODR AG berechtigt, unter Beachtung der Vorgaben des § 19 Absatz 4 und entsprechender Anwendung des Absatzes 2 Satz 2 und 3 der Grundversorgungs­verordnung Strom bzw. Gas (StromGVV/GasGVV), die Versorgung zu unterbrechen. Spätestens 8 Tage vor dem Sperrtermin erhalten Sie von uns die Ankündigung der Versorgungsunterbrechung.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Grund- bzw. Ersatz­versorgung unterbrochen werden?

Wenn Sie wiederholt Ihren Zahlungsver­pflichtungen nicht nachkommen, kann die EnBW ODR AG vier Wochen nach Benachrichtigung die Versorgung unterbrechen. Dazu wird der zuständige Netzbetreiber beauftragt. Grundsätzlich gilt, dass Ihre Energiever­sorgung nur unterbrochen werden darf, sofern diese nicht unverhältnismäßig ist und dadurch unter anderem keine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie können der EnBW ODR Ihre Gründe in Textform mitteilen, die für eine Unverhältnis­mäßigkeit der Versorgungs­unterbrechung sprechen. Darüber hinaus ist eine Unterbrechung nur durchführbar, wenn Sie zum Zeitpunkt der Versorgungs­unterbrechung mit Zahlungsver­pflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug sind und es sich dabei um mindestens zwei Monatszahlungen (Abschlagsbeträge) handelt.

Spätestens mit der 8-werktägigen Vorankündigung der Versorgungs­unterbrechung wird Ihnen die EnBW ODR eine Abwendungs­vereinbarung in Textform anbieten (nähere Informationen können Sie der Frage „Was ist eine Abwendungsvereinbarung“ entnehmen). Für den Fall, dass Sie die Abwendungsver­einbarung nicht abschließen bzw. nicht erfüllen – also einzelne Ratenzahlungen oder Voraus- und Abschlagszahlungen nicht fristgerecht leisten – ist die EnBW ODR berechtigt, unter Beachtung der Vorgaben des § 19 Absatz 4 und entsprechender Anwendung des Absatzes 2 Satz 2 und 3 der StromGVV/GasGVV, die Versorgung zu unterbrechen.

Die EnBW ODR hat die Versorgung wieder herzustellen, sobald die Gründe für die Unterbrechung nicht mehr bestehen und Sie die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung gezahlt haben.

Ihnen droht bereits eine
Versorgungs­unterbrechung?

In diesem Fall haben Sie als Kunde in der Grund- oder Ersatzversorgung die Möglichkeit, eine sogenannte Abwendungsvereinbarung zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis, sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf bestehende Zahlungsrückstände bei der EnBW ODR. Weitere Informationen zur Abwendungsvereinbarung können Sie den FAQ´s entnehmen.

Ein konkretes Angebot können Sie per E-Mail an rm-abwendungsvereinbarung@odr.de anfordern. Ein Muster der Abwendungsvereinbarung können Sie vorab hier einsehen.

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