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E-Rechnung

Was ist eine E-Rechnung?

Bei einer E-Rechnung liegen alle Rechnungsangaben als strukturierte Daten vor, zum Beispiel die Rechnungsnummer, Beträge und Steuersätze. Jede Angabe steht in einem fest definierten Feld. Ihre Buchhaltungssoftware kann die Rechnung dadurch automatisch einlesen und weiterverarbeiten, ohne dass jemand etwas abtippen muss.

Das unterscheidet die E-Rechnung von einer Papier- oder PDF-Rechnung. Diese lässt sich zwar lesen, ihre Inhalte müssen aber von Hand erfasst werden.

Aufbau und Inhalt einer E-Rechnung regelt die europäische Norm EN 16931. Rechtsgrundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG).

So erhalten Sie Ihre E-Rechnung

Ihre E-Rechnung geht an die E-Mail-Adresse, die Sie für Ihr Vertragskonto hinterlegt haben. Alternativ ist der Versand über Peppol möglich, den gesicherten Übertragungsweg direkt in Ihre Buchhaltungssoftware.

Nicht mehr zulässig: 

Ab dem 01.01.2027 dürfen wir Ihnen keine Rechnungen mehr in Papierform oder als einfaches PDF zusenden.

Die beiden Formate zur Auswahl

XRechnung

Die XRechnung ist keine klassische PDF-Rechnung, sondern eine rein maschinell lesbare XML-Datei. Um die Rechnung öffnen und lesen zu können, benötigen Sie ein spezielles Programm, welches die Daten verarbeiten kann, zum Beispiel eine Buchhaltungssoftware.

ZUGFeRD

ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten. Sie öffnen uns lesen die Datei wie gewohnt. Ihre Buchhaltungssoftware kann die Daten zusätzlich direkt übernehmen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Weniger manueller Aufwand

Ihre Buchhaltungssoftware übernimmt die Rechnungsdaten automatisch. Das Abtippen entfällt.

Weniger Fehlerquellen

Da keine Angaben mehr von Hand übertragen werden, sinkt das Risiko von Eingabefehlern.

Schneller bei Ihnen

Ihre Rechnung erreicht Sie direkt per E-Mail oder über Peppol ohne Postweg.

Einfacher archivieren

E-Rechnungen lassen sich digital ablegen und bei Bedarf schnell wiederfinden.

Die wichtigsten Fristen

01
Angaben hinterlegen

Bitte hinterlegen Sie bis 24.11.2026 alle Angaben für den Empfang Ihrer E-Rechnung.

02
Zugangscode

Bitte geben Sie bis 24.11.2026 die abgefragten Angaben für Ihre E-Rechnung ein. Danach ist Ihr persönlicher Code nicht mehr gültig, und der Link aus unserem Schreiben bzw. unserer E-Mail funktioniert nicht mehr.

03
Die EnBW ODR stellt um

Ab dem 01.01.2027 erhalten Sie Ihre Rechnungen von uns als E-Rechnung. Grundlage ist die gesetzliche Pflicht nach § 14 UStG.

Grundlagen der E-Rechnung

Betrifft Sie die Einführung der E-Rechnung?

Die Pflicht zur E-Rechnung gilt grundsätzlich für alle, die unternehmerisch tätig sind unabhängig von ihrer Größe. Dazu zählen neben Unternehmen, Gewerbetreibenden und Kommunen zum Beispiel auch Selbstständige und Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sowie Kleinunternehmer.

Für Privatkundinnen und Privatkunden ändert sich nichts.

Warum stellt die EnBW ODR AG auf E-Rechnung um?

Grundlage ist das Wachstumschancengesetz. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 sind wir verpflichtet, Rechnungen an Unternehmen als E-Rechnung auszustellen.

Gilt die E-Rechnung auch für Abschlagsrechnungen?

Ja. Sowohl Abschlagsrechnungen als auch Gutschriften stellen wir Ihnen als E-Rechnung aus. Bereits geleistete Abschläge werden wie gewohnt mit der Jahresrechnung verrechnet.

Gilt die E-Rechnung auch bei Lieferungen an Wiederverkäufer?

Ja. Auch Rechnungen, für die die Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG gilt, erhalten Sie als

Was gilt, wenn Sie noch keine E-Rechnungen empfangen können?

Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Für den Empfang per E-Mail genügt bereits ein E-Mail-Postfach.

Wenn Ihre Buchhaltung E-Rechnungen noch nicht automatisch verarbeiten kann, empfehlen wir Ihnen das Format ZUGFeRD. Die Rechnung lässt sich wie gewohnt als PDF öffnen und lesen. Gleichzeitig enthält sie strukturierte Rechnungsdaten, die Ihr System nach einer späteren Umstellung automatisch verarbeiten kann.

Dies ist auch steuerlich von Bedeutung: Nach der Umstellung gilt die E-Rechnung gegenüber dem Finanzamt als maßgebliches Original. Sie bildet die Grundlage für Ihren Vorsteuerabzug und muss in ihrem ursprünglichen Format aufbewahrt werden. Ein Ausdruck auf Papier reicht dafür nicht aus.

Formate und Unterschiede

Was ist der Unterschied zwischen einer PDF-Rechnung und einer E-Rechnung?

Eine PDF-Rechnung ist ein digitales Abbild einer Papierrechnung. Sie können sie lesen, ausdrucken und weiterleiten, die Angaben müssen in Ihrer Buchhaltung aber von Hand erfasst werden. Bei einer E-Rechnung liegen alle Angaben zusätzlich als strukturierte Daten vor, die Ihre Buchhaltungssoftware automatisch übernimmt. Deshalb gilt eine einfache PDF-Rechnung rechtlich nicht als E-Rechnung.
ZUGFeRD verbindet beides: Es ist ein PDF, das Sie wie gewohnt lesen können, mit eingebetteten Rechnungsdaten für die automatische Verarbeitung.

Welches Format sollten Sie wählen?

Wir empfehlen Ihnen ZUGFeRD, da Sie die Rechnung ohne besondere Software öffnen können. Die XRechnung bietet sich an, wenn Ihr System dieses Format ausdrücklich voraussetzt. Ob das der Fall ist, erfahren Sie von Ihrer Buchhaltung oder Ihrem Softwareanbieter. Ihr gewünschtes Format wählen Sie bei der Eingabe Ihrer Angaben aus.

Benötigen Sie eine spezielle Software?

Das hängt vom Format ab.

ZUGFeRD:Die Rechnung können Sie wie ein gewöhnliches PDF mit jedem PDF-Programm öffnen und lesen. Eine spezielle Software benötigen Sie nur, wenn Sie die Rechnungsdaten automatisch in Ihre Buchhaltung übernehmen möchten.

XRechnung:Die Rechnung besteht ausschließlich aus Daten. Um sie anzuzeigen oder zu verarbeiten, benötigen Sie in jedem Fall eine geeignete Software, etwa ein Buchhaltungsprogramm.

Viele Buchhaltungsprogramme unterstützen beide Formate bereits. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Softwareanbieter.

Wann eignet sich der Versand über Peppol?

Der Versand über Peppol setzt voraus, dass Ihre Buchhaltungssoftware an Peppol angebunden ist. Ist dies nicht der Fall oder sind Sie unsicher, wählen Sie bitte den Versand per E-Mail

Nutzung im Unternehmen

Was ist ein Vertragskonto?

In einem Vertragskonto sind ein oder mehrere Ihrer Verträge mit uns zusammengefasst. Jedes Vertragskonto hat eine eigene Nummer und kann zusätzlich eine Bezeichnung tragen, beispielsweise den Namen eines Standorts. Ihre Angaben zum Empfang von E-Rechnungen können Sie für alle Vertragskonten gemeinsam festlegen. Bei Bedarf können Sie für einzelne Vertragskonten abweichende Einstellungen vornehmen.

Wo finden Sie Ihre Vertragskontonummer?

Ihre Vertragskontonummer finden Sie oben rechts auf Ihrer Rechnung.

Was ist eine Leitweg-ID und benötigen Sie eine?

Die Leitweg-ID ist eine Kennung, mit der öffentliche Auftraggeber eingehende Rechnungen der zuständigen Stelle zuordnen. Sie wird vor allem von Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen verwendet. Ob Sie eine Leitweg-ID benötigen, erfahren Sie von Ihrer Buchhaltung bzw. Ihrer zuständigen Rechnungsstelle.

Unterstützung

Wo finden Sie Ihre Kundennummer und Ihren persönlichen Code?

Ihre vollständige Kundennummer finden Sie oben rechts auf Ihrer Rechnung sowie in Ihrem Begrüßung schreiben. Im Schreiben und in der E-Mail zur E-Rechnung ist sie aus Sicherheitsgründen nur teilweise angegeben, zum Beispiel als „XXXXXX09 . Die letzten beiden Ziffern helfen Ihnen, die richtige Kundennummer in Ihren Unterlagen zu finden.

Den persönlichen Code finden Sie im Schreiben rechts neben dem QR-Code und in der E-Mail im grau hinterlegten Kasten unter Schritt 3 „Zugangscode eingeben."

Ihnen liegt das Schreiben bzw. die E-Mail nicht mehr vor?

Aus Sicherheitsgründen können wir den Code nicht erneut versenden. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice unter 07961/82-1320.

Können Sie Ihre Angaben nachträglich ändern?

Nach dem Absenden ist eine Änderung über die Eingabestrecke nicht mehr möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Kundenservice über die Telefonnummer, die Sie in unserem Schreiben bzw. unserer E-Mail finden.

Wer hilft Ihnen bei Fragen?

Bei Fragen zu den technischen Voraussetzungen wenden Sie sich bitte an Ihre Buchhaltung oder Ihren Softwareanbieter. Bei Fragen zu Ihren Rechnungen der EnBW ODR  steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Die Telefonnummer finden Sie in unserem Schreiben bzw. unserer E-Mail.